Informationen zu Corona-Fällen

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir sind als Schule gut in das neue Kalenderjahr 2022 gestartet. Über unsere schulischen Testungen wurden in der ersten Schulwoche keine Verdachtsfälle ermittelt. Wenige Verdachtsfälle bzw. Infektionen hatte es zuvor im familiären Umfeld in den Weihnachtsferien gegeben. Die Dynamik der Corona-Pandemie nimmt aber jetzt wieder an Fahrt auf – bundesweit und auch in der Region. Derzeit sind uns zwei Infektionsfälle bei Schülerinnen und Schülern bekannt. Und darum müssen wir sehr achtsam sein.

 

Kinder mit Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken

Unabhängig davon, ob es sich um schwache oder starke Symptome handelt (siehe Merkblatt), dürfen Schülerinnen und Schüler mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen die Schule nicht besuchen. Wir hatten jetzt leider den Fall, dass ungeachtet von auffälligen Symptomen ein Kind in die Schule geschickt wurde. Unser schulischer Corona-Test sprang an und wir mussten das Kind wieder nach Hause schicken. Der Corona-Verdacht bestätigte sich und in der Folge müssen nun sechs Kinder dieser Klasse für mehrere Tage in die Absonderung. Bitte helfen Sie mit, solche Folgen für unsere Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, indem Sie sich an die Corona-Regeln des Landes Rheinland-Pfalz halten.

 

Neuerungen bei den Testungen und Absonderungen

Bund und Länder haben auf die aktuelle Situation mit einer Änderung der Corona-Regelungen reagiert. Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass jetzt auch geimpft und genesene Schülerinnen und Schüler an den anlasslosen Testungen (montags und mittwochs) teilnehmen dürfen. Hierfür benötigen wir bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern Ihr Einverständnis. Die entsprechenden Vordrucke haben wir Ihnen bereits über unseren Messenger-Dienst zur Verfügung gestellt. Auch auf unserer Homepage wurden die Vordrucke veröffentlicht.

Konkretisiert wurden jetzt noch einmal die Testungsregelungen in Verbindung mit der Absonderungsregelung. Auszug: Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen besteht für Personen innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist und die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von weniger als zwei Metern um die positiv getestete Person aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung. Ausnahmen von den Absonderungspflichten regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), z. B. im Hinblick auf geboosterte, geimpfte und genesene Personen. (…) Die Absonderung dauert grundsätzlich 10 Tage, sie kann nach dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person mittels eines PCR-Tests oder eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden. (Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz; gültig ab 14. Januar 2022).

 

Absonderung von Geimpften und Genesenen vermeiden

Es kann vermieden werden, dass geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler in die 10-tägige Absonderung müssen. § 6 (1) „Ausnahmen von Absonderungspflichten“ (SchAusnahmV): „Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Pflicht zur Absonderung vorsieht, gilt diese Pflicht nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche, die symptomfrei sind, können ungeachtet eines Infektionsfalls am Unterricht teilnehmen, müssen aber an der „anlassbezogenen“ 5-tägigen Testung teilnehmen. Treten Symptome bei Ihrem geimpften oder genesenen Kind auf, dürfen Sie es nicht in die Schule schicken und müssen eine Testung bei einer Teststelle/Arztpraxis veranlassen.

 

Abfrage Genesenen- und Impfstatus (auf freiwilliger Basis)

Sie haben deshalb auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, unserer Schule gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass Ihr Kind bereits geimpft oder genesen ist. Gerade bei dem Genesenen-Status ist wichtig zu wissen, wann dieser ausläuft. Wir dokumentieren dies in der Schule und machen dem Gesundheitsamt im Falle einer Corona-Infektion in unserer Schule nur Angaben über diejenigen Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind.

Alle Kinder und Jugendliche, bei denen uns der Impf- und Genesenen-Status also nicht bekannt ist, müssen zunächst in die Absonderung, bis Sie gegenüber dem Gesundheitsamt selbst den Impf- oder Genesenen-Status nachgewiesen haben. Die Klassenleitung Ihres Kindes dokumentiert die Rückmeldungen und die Schulverwaltung überträgt diese in eine Gesamtübersicht. Unser Ziel ist: Wir wollen möglichst unnötige Absonderungen vermeiden und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard sichern.

 

Herzliche Grüße

Michael Eich

Paul-Gillet-Realschule plus und Fachoberschule
Luitpoldstraße 74
67480 Edenkoben

Tel: 0 63 23 / 93 81 30
Email: sekretariat(a)realschule-edenkoben.de