Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab 2. November 2020

 

Das Ministerium für Bildung hat für die Schulen in Rheinland-Pfalz folgende Maßnahmen beschlossen:

 

Maskenpflicht im Unterricht:

…Für den Bereich der Schulen gilt, dass ab Montag, 2. November 2020, landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.
Von der Maskenpflicht im Unterricht ausgenommen sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und / oder motorische Entwicklung. Kinder und jüngere Jugendliche sind keine Treiber der Pandemie.
Das Tragen der Mund-Nasen-Schutzbedeckung ist ein wirksames Mittel, um sein Gegenüber vor Infektionen zu schützen und damit die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Bedingung dafür ist, dass die Mund-Nasen-Schutzbedeckung ordnungsgemäß getragen wird….

 

Sportunterricht:

 

…Auch für den Sportunterricht an weiterführenden Schulen gelten Sonderregelungen: Grundsatz ist, dass Sportunterricht im Freien weiterhin regulär ohne Maske, aber mit Abstand stattfinden kann. Sporttheoretischer Unterricht in Innenräumen kann ebenfalls regulär (mit Maske) abgehalten werden. Regulärer sportpraktischer Unterricht in Innenräumen kann nicht mit Maske stattfinden. Wenn kein Ersatz durch regulären Sportunterricht im Freien möglich ist, sollte versucht werden, den Schülerinnen und Schülern ein alternatives Bewegungsangebot zu unterbreiten.“

 

 

Paul-Gillet-Realschule plus und Fachoberschule
Luitpoldstraße 74
67480 Edenkoben

Tel: 0 63 23 / 93 81 30
Email: sekretariat(a)realschule-edenkoben.de