Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bereits vergangene Woche haben wir Sie über die neuen Regelungen zu den Absonderungen und den schulischen Testungen informiert. Heute Morgen hat uns ein Informationsschreiben des Bildungsministeriums für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte erreicht, das wir Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme weiterleiten. Neben dem aktualisierten Hygiene- und Testkonzept (Änderungen sind farblich hervorgehoben) hat das Bildungsministerium auch eine Übersicht mitgeschickt, welche die „Ausnahmen von Test- und Absonderungspflichten im Schulbereich“ kompakt zusammenfasst.
Falls Ihr Kind nicht an den anlasslosen drei regelmäßigen Testungen teilnehmen soll, sind wir als Schule angehalten, den „COVID-19 Impf-/Genesenenstatus“ unserer Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren. Hierfür hat das Land Rheinland-Pfalz einen Vordruck zur Verfügung gestellt, den Sie bitte ausfüllen und Ihrem Kind neben einem entsprechenden Nachweis (z. B. über die App CovPass) mitgeben. Für die anlassbezogene Testung (im Falle eines Infektionsgeschehens in der Klasse) gilt gemäß Testkonzept: „Die tägliche Testpflicht tritt an dem auf die Feststellung des positiven Testergebnisses folgenden Schultag ein. Da es sich auch bei den Testungen aufgrund der Absonderungsverordnung um eine rechtlich verbindliche Maßnahme handelt, bedarf es für die Testungen keiner Einverständniserklärung durch die Eltern“ (Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz, Seite 13).
- 20220127 Dokumentation Impf- bzw. Genesenenstatus
- 20220127 Anlage Ausnahme von Test- und Absonderungspflichten
- 20220127 15. Hygieneplan
- 20220127 Testkonzept
- EPoS-Elternschreiben v. 31.01.2022
Herzliche Grüße
Michael Eich