Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 13. September 2021 gilt die 11. überarbeitete Fassung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Mit der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes-Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird auch ein neues Warnstufensystem eingeführt, das Auswirkungen auf die Regelungen zur Maskenpflicht hat.
Das neue Warnsystem sieht drei Stufen vor (Auszug Hygieneplan-Corona): „Wenn eine Warnstufe erreicht wird, sind in den Schulgebäuden grundsätzlich Masken zu tragen.
- Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander
folgenden Tagen die Warnstufe 1 gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt ab dem
übernächsten Tag die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten
Schulgebäude bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro
erreicht ist. Während des Unterrichts am Platz und im Freien besteht keine
Verpflichtung, eine Maske zu tragen. - Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander
folgenden Tagen die Warnstufe 2 gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt ab dem
übernächsten Tag die Maskenpflicht zusätzlich auch am Platz im Klassenraum,
im Lehrerzimmer oder im Büro; die Maskenpflicht im Klassenraum gilt nicht für Personen in Grund- und Förderschulen. Im Freien besteht keine Verpflichtung,
eine Maske zu tragen. - Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander
folgenden Tagen die Warnstufe 3 gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt ab dem
übernächsten Tag die Maskenpflicht zusätzlich für alle Personen in Grund- und
Förderschulen auch am Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro.
Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
Auszug Hygieneplan-Corona (11. Fassung): „Die Schulen werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die für sie geltende Warnstufe informiert. Hierzu stellt die ADD auf ihrer Homepage unter https://add.rlp.de/de/corona-schulen/ eine Übersicht der Warnstufe je Kreis bzw. kreisfreier Stadt zur Verfügung.“
(Quelle: 11. Hygieneplan mit Markierung)
Die Schulleitung wird zeitnah informieren, sollte eine der Warnstufen erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Eich
Schulleiter