Schulöffnung am 08. und 15. März

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die rheinland-pfälzische Landesregierung hat für den 8. März 2021 die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung der Schulen angekündigt. Die neuen Vorgaben sowie unsere beiden Standorte ermöglichen uns, ab dem 8. März die 5. und 6. Klassen, die 9. Klassen des Bildungsgangs Berufsreife und die 10. Klassen in ein Wechselmodell zurückzuholen. Die 12. Klassen der Fachoberschule sind seit dem 1. März bereits zur Vorbereitung der Abschlussarbeiten wieder in der Schule.

 

Für die 7. und 8. Klassen, die 9. Klassen des Bildungsgangs qualifizierter Sekundarabschluss I und die 11. Klassen der Fachoberschule können wir gemäß der Vorgaben des Landes erst am 15.03.2021 unsere Schule wieder öffnen. Sie bleiben damit eine Woche länger im Fernunterricht.

Wechselunterricht im Blockmodell

Das Arbeiten mit BigBlueButton entfällt. Es findet ein Wechsel von Präsenzunterricht und heimischen Lern- und Unterrichtsphasen statt. Das heimische Lernen wird während der Präsenztage vor- und nachbereitet. Der Präsenzunterricht läuft nach dem regulären Stundenplan. Wir wollen im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler und deren Eltern und Sorgeberechtigten keinen tage- oder wochenweise organisierten Wechselunterricht durchführen. Der Wechselunterricht wird im Blockmodell organisiert, sodass alle Schülerinnen und Schüler in jeder Woche an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Schule sind. Insgesamt umfasst ein Präsenzblock 5 Tage, die durch das Wochenende unterbrochen werden.

Präsenzpflicht

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Präsenzpflicht, soweit sie nicht per Attest befreit sind. Schülerinnen und Schülerinnen mit risikoerhöhenden Grunderkrankungen unterliegen grundsätzlich der Schulpflicht. „Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Aus dem Attest muss sich mindestens nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde. Das ärztliche Attest ist im Original in Papierform vorzulegen. (…) Das ärztliche Attest verbleibt im Besitz der Betroffenen. Eine Kopie wird nicht angefertigt.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann maximal für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen.“ (Hygieneplan-Corona)

 

Maskenpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler müssen gemäß der 7. überarbeiteten Fassung des Hygieneplans-Corona eine „medizinische Gesichtsmaske“ (MNS, OP-Maske) tragen. Alltagsmasken sind nicht mehr zulässig. Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen keine Atemmaske tragen können, müssen dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen: „Aus dem Attest muss sich mindestens nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde und aus welchen Gründen das Tragen einer Maske im konkreten Fall eine unzumutbare Belastung darstellt.

Das ärztliche Attest ist im Original in Papierform vorzulegen. (…) Das ärztliche Attest verbleibt im Besitz der Betroffenen. Eine Kopie wird nicht angefertigt. Die Befreiung von der Maskenpflicht kann maximal für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen.“ (Hygieneplan-Corona)

 

Aufgrund unserer Klassengrößen, unseren voll ausgelasteten Raumkapazitäten und der Abstandsvorgaben ist eine Präsenzbeschulung derjenigen Schülerinnen und Schüler, die keine Maske tragen können, derzeit nicht möglich. Der Gesundheitsschutz aller Beteiligten hat Vorrang. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Maskenbefreiung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden im Heimunterricht beschult. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler fotografieren nach Vereinbarung mit den Lehrkräften Tafelbilder ab und leiten Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien weiter. Auch über die Schulbox können Ihrem Kind Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Für Beratungen und Sprechstunden bietet sich die landeseigene Videokonferenzplattform BigBlueButton an.

 

Abstands- und Hygieneregeln

Nach wie vor haben die bekannten schulischen Abstands- und Hygieneregeln Bestand. Zu Beginn des Wechselunterrichts findet wieder eine Belehrung aller anwesenden Schülerinnen und Schüler statt. Als Schule setzen wir zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler sowie unserer Kolleginnen und Kollegen die Vorgaben des Landes sehr sorgfältig um. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass bei mehrfacher Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben und ausbleibender Verhaltensänderung auch der Ausschluss vom Präsenzunterricht erfolgen kann. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern, dass sie unsere Regeln im Unterricht und in den Pausen einhalten.

 

Notbetreuung

Aufgrund des Personaleinsatzes im Wechselmodell können wir nur noch die vorgeschriebene Notbetreuung für die Klassenstufen 5-7 anbieten. Die Notbetreuung findet ab dem 08.03.2021 ausschließlich am Standort Weinstraße statt. Unsere freiwillige Notbetreuung für höhere Klassenstufen entfällt ab diesem Datum. Wir bitten darum, von der Notbetreuung für die 5. bis 7. Klassen nur bei dringendem Bedarf Gebrauch zu machen. Es besteht kein Anrecht darauf, dass die Notbetreuung in der eigenen Klasse stattfindet. Schülerinnen und Schüler werden zur Notbetreuung entweder in einer gemischten Notbetreuungsgruppe untergebracht, oder – sollten die Abstandsvorgaben eingehalten werden können – in anderen Klassen.

 

Ganztag und Mensa

Die Teilnahme am Ganztag ist nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler möglich, die auch regulär in der Ganztagsschule angemeldet sind. Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist freiwillig, da es vielen Schülerinnen und Schülern schwerfällt, auch nachmittags eine Maske zu tragen. Bitte teilen Sie umgehend der Klassenleitung Ihres Kindes mit, wenn ihr Kind an der Ganztagsschule (im Notbetreuungsmodus) teilnehmen soll!

Der Mensabetrieb kann noch nicht wieder aufgenommen werden, alle Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule müssen selbst ausreichend Essen und Trinken in die Schule mitbringen.

 

Osterferien und Studientag am 9. April

Die Osterferien beginnen am 29.03.2021 und enden am 06.04.2021. Daran schließen sich zwei bewegliche Ferientage an. Die Landesregierung hat entschieden, dass an diesen Ferienzeiten sowie an den beweglichen Ferientagen festgehalten wird. Der Ausgleichstag am 09.04.2021 entfällt, unsere Schülerinnen und Schüler haben dennoch unterrichtsfrei, weil wir einen Studientag an diesem Freitag abhalten. Wir wollen diesen Tag nutzen, um das digitale Arbeiten und Unterrichten an unserer Schule weiter voranzubringen. Im Angebot sind Workshops zum Unterrichten mit unseren neuen digitalen Tafeln, zum Arbeiten mit Moodle und mit digitalen Klassenbüchern, die im nächsten Schuljahr eingeführt werden.      

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle freuen uns, dass es wieder losgehen kann. Wir bleiben weiterhin achtsam und räumen dem Gesundheitsschutz aller Beteiligten Vorrang ein.

 

Herzliche Grüße

 

 

Michael Eich                          Ulrike Anslinger                      Christine Lemcke

Schulleitung                            Schulelternbeirat                    örtlicher Personalrat

 

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