Im Namen und Auftrag von Herrn Landrat Seefeldt darf ich Ihnen mitteilen, dass es – wenn eine Inzidenz von 50 (Warnstufe rot) überschritten wird – von Landesseite her eine Anzahl empfohlener Maßnahmen gibt, unter denen auch die Ausweitung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen auf den Unterricht enthalten ist. Über alle konkret umzusetzenden Maßnahmen muss aber die vor Ort in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis zuständige Task Force entscheiden, diese Maßnahmen müssen dann noch über den Erlass sog. Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt werden.
Bisher gab es von dieser Task Force noch nicht die Vorgabe, dass in den weiterführenden Schulen die Maskenpflicht auch im Unterricht bestehen soll und dies wird aktuell auch nicht in einer Allgemeinverfügung eingefordert werden.
Sollte diesbezüglich eine Änderung eintreten, dann werden wir Sie kurzfristig hierüber unterrichten.
Viele Grüße
Klaus Schilling