15. März 2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns hat gestern die Nachricht erreicht, dass „die Regelungen der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung in einer 32.Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 2. April verlängert werden“ sollen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Unter anderem wird damit die Maskenpflicht im Unterricht verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Eich
Pressemitteilung: PE MWG Gesundheitsminister Clemens Hoch