Schulen, Schülerinnen und Schüler
Welche Schulen sind von der Schulschließung betroffen?
Alle Schulen in Rheinland-Pfalz, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kommunale oder Schulen in privater Trägerschaft handelt.
Von der Schulschließung ausgenommen sind einige Förderschulen, deren Betreib für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unverzichtbar ist. Eltern können diese Kinder aber auch zuhause betreuen, wenn sie es wünschen.
Die ADD hat zu schulorganisatorischen Fragen eine Hotline eingerichtet, diese ist unter der Nummer 0261/20546-13300 von Montag bis Donnerstag, 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr für Schulen erreichbar.
Wie werden die flächendeckenden Schulschließungen umgesetzt?
Ab Montag, den 16. März 2020, bis zum Ende der Osterferien sind die Schulen für den regulären Unterrichtsbetrieb geschlossen. In allen Schulen, außer den vom Gesundheitsamt bereits wegen akuter Fälle geschlossenen, wird eine Notbetreuung angeboten.
Warum werden die Schulen geschlossen?
Mit der Schließung von Schulen soll erreicht werden, dass sich das Coronavirus langsamer verbreitet. Je weniger Sozialkontakte stattfinden, desto weniger Übertragungsmöglichkeiten gibt es.
Besteht weiterhin Schulpflicht?
Die Zeit ab 16.03.2020 ist keine Verlängerung der Osterferien, sondern weiterhin Schulzeit, in der alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt werden (siehe „Pädagogisches Angebot“). Schülerinnen und Schüler sollen diese Angebote nutzen.
Notbetreuung
Für welche Schülerinnen und Schüler wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Für Eltern, die für ihre Kinder keine andere Betreuung sicherstellen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.
- Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
- Polizei,
- Rettungsdienste,
- Justiz und Justizvollzugsanstalten,
- Feuerwehr,
- Lehrkräfte,
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,
oder berufstätige Alleinerziehende und andere Härtefälle, die keine andere Betreuungslösung haben.
Wir bitten alle Eltern, verantwortungsvoll von diesem Angebot Gebrauch zu machen und die Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dafür die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Die Schulen haben bereits Informationen erhalten, wie die Notbetreuung zu organisieren ist. Diese enthalten auch Hinweise zum Infektionsschutz und zu Hygienemaßnahmen.
Wie viele Stunden täglich umfasst die Notbetreuung?
Die Notbetreuung soll sich grundsätzlich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler erstrecken. In den Fällen, in denen diese regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, muss zeitnah vor Ort über das Angebot entschieden werden.
Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Gruppen erfolgt durch die jeweilige Schule.
Wird es weiterhin Mittagessen in den Mensen geben?
Dies ist vor Ort vom Schulträger zu regeln und kann nicht pauschal beantwortet werden. Es wird auch davon abhängen, wieviel Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung sind. Eine Praxis wird sich in den nächsten Tagen entwickeln.
Muss ich das Mittagessen bezahlen, auch wenn mein Kind wegen der Schulschließung nicht daran teilnimmt?
Auch dies ist vor Ort zu entscheiden und kann nicht vom Bildungsministerium oder der Schulaufsicht geregelt werden.
Wie ist die Schülerbeförderung geregelt?
Dies muss vor Ort bei den Schulträgern, die für die Schülerbeförderung zuständig sind, erfragt werden. Ggfs. muss der Transport auch selbständig organisiert werden.
Wann kann ich mein Kind nicht in die Notbetreuung bringen?
Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder
– keine Krankheitssymptome aufweisen,
– keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
– sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als solches ausgewiesen worden ist. Sollten 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sein und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, ist eine Teilnahme möglich.
Im Zweifelsfall sollen Eltern ihre Kinder zuhause lassen.
Findet eine Notbetreuung auch in den Schulen statt, die das Gesundheitsamt bereits geschlossen hat?
Nein. Bei Schulen, die bereits durch das Gesundheitsamt geschlossen waren, sollte zunächst mit dem Gesundheitsamt geklärt werden, ob und wann eine Notbetreuung stattfinden kann.
Lehrerinnen und Lehrer
Müssen Lehrerinnen und Lehrer weiterhin zum Dienst kommen?
Ja: Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich weiterhin zum Dienst verpflichtet und treten ihren Dienst am Montag, 16.3.2020, regulär in ihren Schulen an. Am Montag und in den folgenden Tagen organisieren die Schulen die Notbetreuung, sie konzipieren und gestalten Unterrichtsmaterialien oder das pädagogische Angebot. Im weiteren Verlauf kann die Schulleitung auch entscheiden, ob einzelne Lehrkräfte ihren Dienst ganz oder zeitweilig von zuhause verrichten können.
Gilt das auch für Lehrpersonen mit Vorerkrankungen?
Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Personen über 60 Jahre) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben von zuhause aus übernehmen. Gleiches gilt für Schwangere, auch wenn nach medizinischer Einschätzung bei ihnen nicht von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden muss.
Finden Lehrerfortbildungen oder andere Veranstaltungen in der Zeit der Schulschließung statt?
Ab dem 16.3.2020 dürfen in Rheinland-Pfalz keine Veranstaltungen mehr mit über 75 Personen stattfinden. Auch Lehrerfortbildungen finden bis zum Ende der Osterferien nicht statt. Digitale Angebote der Lehrerfortbildungen wie Webinare finden weiter statt. Nicht unbedingt notwendige dienstliche Besprechungen (z. B. Fachkonferenzen, Sitzungen, Beratungsgespräche) sollen ebenfalls nicht stattfinden oder über Telefon/ Videokonferenzen durchgeführt werden. Bei notwendigen Dienstbesprechungen mit mehr als 75 Lehrkräften müssen andere Format gefunden werden (z. B. in Gruppen).
Müssen auch Lehrkräfte in die Schulen, die Kinder zuhause zu betreuen haben?
Die Lehrkräfte sind weiter dienstverpflichtet. Sie sollten sich um eine alternative Kinderbetreuung bemühen. Wo dies nicht gelingt und Lehrkräfte nicht von zuhause arbeiten können, können die Kinder von Lehrkräften die Notbetreuung in ihrer Kita oder Schule in Anspruch nehmen.
Pädagogische Angebote
Wie können die Schulen das pädagogische Angebot sicherstellen, das für Schülerinnen und Schüler zu Hause gilt?
Die Lehrkräfte haben jetzt die Aufgabe, die pädagogischen Anforderungen und organisatorischen Notwendigkeiten dieser Ausnahmesituation alters-, unterrichts- und schulartspezifisch zu organisieren. Dabei ist sowohl ein pädagogisches Angebot im Rahmen der Notbetreuung zu erarbeiten und anzubieten als auch für die große Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben.
Diese können in analoger Form (z.B. Schulbucharbeit, Arbeitsblätter) vorgelegt und in geeigneter Weise verteilt werden (z.B. an vereinbarten Übergabepunkten). Es können aber auch bevorzugt digitale Unterstützungsangebote genutzt werden. In den Schulen sind unterschiedliche Angebote im Einsatz. Dabei handelt es sich um digitale Lernangebote und Möglichkeiten zum Materialaustausch (z.B. die virtuelle Lernplattform Moodle, die von ca. 470 Schulen genutzt wird; MNS+ als Netzwerk-lösung ist an 518 Schulen verbreitet; an allen Grundschulen, die am Programm „Medienkompetenz macht Schule“ teilnehmen, gibt es die Grundschul-Box, Mailverteilerlisten etc.).
Der Unterricht soll mit digitalen Mitteln fortgesetzt werden: Wie kann man sich das konkret vorstellen?
Die Schulschließungen sind keine Verlängerung der Osterferien. Der Einsatz digitaler Medien kann wesentlich dazu beitragen, den Unterrichtsausfall aufzufangen. Schülerinnen und Schüler erhalten so Gelegenheit zur Vertiefung und Wiederholung, aber auch zur Erarbeitung neuen Stoffs.
Welche digitalen Kommunikationsmittel sich anbieten, kann nur vor Ort entschieden werden. Das Spektrum reicht von E-Mail bis hin zu virtuellen Klassenräumen auf der Lernplattform Moodle. Sollten alternative Angebote genutzt werden, ist darauf zu achten, dass die Datenverarbeitung im Auftrag der Schule erfolgt. An dem Angebot wird bereits vom Pädagogischen Landesinstitut (PL) in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht gearbeitet. Das Pädagogische Landesinstitut hat bereits eine Hotline und eine gesonderte E-Mail-Adresse zur Beratung von Schulen eingerichtet, die während der Schließung entsprechende Angebote unterbreiten möchten (Telefon-nummer 0261/9702-900 und -500, E-Mail: eschule@pl.rlp.de).
Wie wird sichergestellt, dass jeder oder jede ein Gerät hat, um den digitalen Unterricht zu nutzen?
Wir gehen davon aus, dass die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern oder Sorgeberechtigte über entsprechende Endgeräte verfügt. Wo das nicht der Fall ist, sind herkömmliche Kommunikationswege wie z.B. Telefon oder Briefversand geeignete Alternativen.
Prüfungen, Praktika und Ausbildung
Was passiert mit den Abschlussprüfungen?
Oberstes Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler an allen Schularten faire Bedingungen erhalten und niemand durch die jetzige Situation benachteiligt wird.
Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern grundsätzlich wie geplant durchgeführt. Insbesondere die Prüfungen für das mündliche Abitur können planmäßig ab dem 16. März stattfinden. Schulen, die diesen Termin aus organisatorischen Gründen nicht halten können, können die Prüfungen verschieben. Allen Schülerinnen und Schülern wird ermöglicht, ihre Prüfung abzulegen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Schulen haben die Abiturientinnen und Abiturienten über den Zeitpunkt für die mündliche Prüfung informiert.
Warum können Prüfungen stattfinden, besteht nicht eine Infektionsgefahr?
Sowohl bei mündlichen als auch bei schriftlichen Prüfungen kann durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abstand zwischen den Tischen und zur Prüferin/zum Prüfer, Einhalten der Hygienestandards) sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler durch die Teilnahme an der Abiturprüfung kein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Die Schulen sind über die Maßnahmen, die sie treffen müssen, bereits von der Schulaufsicht schriftlich informiert worden.
Wie wird mit fehlenden Leistungsnachweisen umgegangen?
Etwaige Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen oder Leistungserhebungen, die aufgrund des Unterrichtsausfalls nötig werden, werden derzeit erarbeitet.
Die Schulen werden durch die Schulaufsicht informiert. Die Informationen werden auch auf der Homepage des Ministeriums für Bildung eingestellt.
Wie können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf ihre Prüfungen vorbereiten?
Den Schülerinnen und Schülern soll durch die jetzige Situation kein Nachteil entstehen.
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Abschluss- oder Abiturprüfungen vorbereiten, werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien etc. von ihren Lehrkräften im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten weiter unterstützt, etwa via E-Mail, Telefon, oder über die Lernplattformen.
Weiterführende Informationen werden den Schulen und der Öffentlichkeit schnellstmöglich auf der Homepage des Ministeriums für Bildung (einschließlich Bildungsserver) und der ADD zur Verfügung gestellt.
Haben die rheinland-pfälzischen Abiturientinnen und Abiturienten später Nachteile zu befürchten?
Nein. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben in ihrer Sitzung am 12.3.2020 bereits vereinbart, dass die Abiturprüfungen gegenseitig anerkannt werden, auch wenn von Land zu Land ggf. Sonderregelungen bei der Abiturprüfung notwendig sein werden. Ob darüber hinaus weitere Sonderregelungen zu treffen sind, wird derzeit geprüft.
Die Wissenschaftsministerien der Länder haben zugesichert, dass auch die Fristen für die Zulassung für das Studium ggf. verlängert werden.
Müssen Auszubildende weiter in ihren Ausbildungsbetrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?
Dies entscheidet der jeweilige Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Finden Schüler-, Betriebspraktika sowie die fachpraktische Ausbildung an der FOS weiterhin statt?
Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern der Fachoberschulen finden weiter statt.
Tagespraktika, Blockpraktika sowie der Praxistag können in Abstimmung zwischen dem BSO-Koordinator und dem Praxisbetrieb weiter stattfinden. Praktika in Krankenhäusern sowie Senioren- und Pflegeheimen finden aus Infektionsschutz-gründen nicht statt.
Klassen-, Kurs- und Schulfahrten
Können solche Fahrten stattfinden?
Bis zum Ende der Osterferien können Klassen-, Kurs- und Schulfahrten nicht stattfinden. Angesichts der Dynamik der Entwicklung rund um den Corona-Virus ist nicht zu erwarten, dass danach unmittelbar eine Entspannung der Lage eintritt. Fahrten dürfen daher erst dann gebucht werden, wenn die Schulaufsicht Entsprechendes mitteilt. Dies gilt auch für Fahrten ins Inland und innerhalb von Rheinland-Pfalz.
Wer übernimmt ggfs. Stornokosten?
Für stornierte Reisen in Risikogebiete werden die Stornokosten vom Ministerium für Bildung übernommen. Für alle anderen Reisen wird derzeit eine Regelung geprüft.
Andere Veranstaltungen
Können Abiturfeiern oder vergleichbare Veranstaltungen/Feste stattfinden?
Solange die Schulen geschlossen sind, wird es keine schulischen Veranstaltungen geben.
Bei privat organisierten Feiern ist zu berücksichtigen, dass die Landesregierung sämtliche Veranstaltungen, an denen mehr als 75 Personen teilnehmen, am 13.03.2020 verboten hat. Sofern an einer Veranstaltung bis zu 75 Personen teilnehmen sollen, sollten die Veranstalter streng prüfen, ob die Veranstaltung wirklich erforderlich ist oder ob sie nicht auch später stattfinden kann. Letzteres ist bei Abiturfeiern grundsätzlich anzunehmen.
Studienseminare und Lehramtsprüfungen
Werden die Studienseminare auch geschlossen?
Nein. Ausbildungsveranstaltungen werden jedoch so organisiert, dass Anwärterinnen und Anwärter kein erhöhtes Infektionsrisiko haben.
Können alle Lehramtsprüfungen regulär stattfinden?
Mündliche Prüfungen im Studienseminar können stattfinden; Prüfungen in den Schulen müssen verschoben werden. Die Seminare werden dies eng mit den Anwärterinnen und Anwärtern kommunizieren und sie unterstützen.
Kindertagesstätten
Grundsätzlich sind alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz für den Regelbetrieb geschlossen und nur für eine Notbetreuung offen zu halten. Diese richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z.B.
- Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
- Polizei,
- Rettungsdienste,
- Justiz und Justizvollzugsanstalten,
- Feuerwehr,
- Lehrkräfte,
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,
oder berufstätige Alleinerziehende und andere Härtefälle, die keine andere Betreuungslösung haben.
Wir bitten alle Eltern, verantwortungsvoll von diesem Angebot Gebrauch zu machen und die Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dafür die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Das LSJV hat eine Hotline zu Fragen der Kinderbetreuung eingerichtet. Diese ist unter der Nummer 06131 967 500 von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr
und am Samstag und Sonntag von 10 – 15 Uhr erreichbar.
Kindertagespflege
Kindertagespflege kann weiterhin stattfinden.