Elterninformation zum 13. Hygieneplan

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

mit dem Inkrafttreten des 13. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz gehen Veränderungen einher, über die wir Sie nachfolgend in Kenntnis setzen.

 

Ganztag – erweiterte Beurlaubungsregelung

An allen Ganztagsschulen gilt ab sofort die erweiterte Beurlaubungsregelung. Eltern und Sorgeberechtigte haben damit die Möglichkeit, ihr Kind auf Antrag durch die Schulleitung von der Teilnahmeverpflichtung am Ganztag zeitlich begrenzt befreien zu lassen. Möglich ist eine vollumfängliche Beurlaubung von der Teilnahme am Ganztag oder auch nur von Teilen (z. B. AG-Angebot ab 15 Uhr o. ä.). Die erweiterte Beurlaubungsregelung ist zunächst befristet für die Zeit, in der an allen Schularten die Maskenpflicht im Unterricht gilt.

 

Der formlose Antrag sollte unterschrieben an unseren Ganztagskoordinator Gerd Dietrich adressiert sein.

 

Testung

Anlasslos wird bei uns an den bekannten Tagen, Montag und Mittwoch, getestet. Diese Testmöglichkeit ist ausschließlich denjenigen Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die weder geimpft noch genesen sind. Das ist eine Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz.

 

Tritt eine einzelne Infektion mit dem Coronavirus in einer Klasse auf, sieht die Absonderungsverordnung für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest vor. Das nennt sich anlassbezogene Corona-Selbsttestung.

Auf freiwilliger Basis haben darüber hinaus auch geimpfte und genesene Personen die Möglichkeit, an der anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass zuvor eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen muss (Vordrucke unter

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule/).

 

Bitte füllen Sie diesen Vordruck zeitnah aus, damit wir im Ernstfall wissen, welche geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler an der Testung teilnehmen dürfen. Wir dürfen ohne Vorlage einer solchen Einverständniserklärung keine Selbsttestung von geimpften und genesenen Kindern und Jugendlichen zulassen.

 

Den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Vordruck geben Sie bitte Ihrem Kind mit. Abzugeben ist die Einverständniserklärung bei der Klassenleitung.

 

Weitere Dokumente mit Informationen:

 

Herzliche Grüße

 

Michael Eich

Schulleiter

 

Paul-Gillet-Realschule plus und Fachoberschule
Luitpoldstraße 74
67480 Edenkoben

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