Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte nehmen Sie das Schreiben „Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022“ des Bildungsministeriums zur Kenntnis!
Es gibt neue Regelungen für Absonderung, Testungen und Masketragen sowie für Melde- und Informationspflichten.
Zusammenfassung:
Das zweimalige anlasslose Testen wird eingestellt. Auf freiwilliger Basis können sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu den bisherigen Testzeiten (Montag+Mittwoch) noch so lange in der Schule testen, bis unsere Restbestände an Tests aufgebraucht sind.
Nur noch infizierte Personen müssen sich absondern, Kontaktpersonen müssen nicht mehr in die Quarantäne. Aus diesem Grund entfällt auch das fünftägige anlassbezogene Testen in der Schule.
Die Absonderungspflicht umfasst fortan 5 Tage. In den letzten 48 Stunden dürfen keine Symptome auftreten. Freitestungen nach Infizierungen sind nicht mehr erforderlich.
Nach wie vor können Masken freiwillig getragen werden: Das ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. Niemand darf bedrängt werden, auf diesen Selbstschutz zu verzichten.
Bitte informieren Sie uns nach wie vor über Corona-Erkrankungen!
Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai.
Quelle: Elternschreiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen ab 2. Mai 2022
Herzliche Grüße
Michael Eich