Die Unfallversicherung:
Jede Fachoberschülerin und jeder Fachoberschüler steht während des dreitägigen Praktikums automatisch und ohne weiteres Zutun der Beteiligten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei durch die Schulen betreuten Praktika ist die Unfallkasse im Land Rheinland-Pfalz der zuständige Träger der Unfallversicherung.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften der Betriebe sind nur dann zuständig, wenn Betriebe und Institutionen entgegen der vorgesehenen Regelung ein Entgelt zahlen. In diesem Fall ist der Betrieb für eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verantwortlich.
Haftpflichtversicherung:
Der Schulträger der Fachoberschule im organisatorischen Verbund mit einer Realschule plus schließt für alle Praktikantinnen und Praktikanten eine Haftpflichtversicherung ab.
Von ihrem Haftungsumfang gelten Praktikantinnen und Praktikanten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
Sozialversicherung:
Sofern keine Vergütung gezahlt wird, fallen auch keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung an. In der Regel sind Schülerinnen und Schülern über ihre Eltern mitversichert.